Am 11. März 2026 hat der Nationalrat eine Entscheidung getroffen, die lange auf sich warten liess: die symbolische Rehabilitierung jener Schweizerinnen und Schweizer, die während des Zweiten Weltkriegs in der französischen Résistance oder in der italienischen Partisanenbewegung gekämpft haben. Wer damals ohne kantonale Bewilligung in fremde Kriegsdienste eintrat, machte sich nach schweizerischem Militärstrafrecht strafbar — ungeachtet dessen, auf welcher Seite er stand. Das Gesetz unterschied nicht zwischen einem Freiwilligen, der für Hitler kämpfte, und einem, der gegen ihn kämpfte.
SRF Schweiz Aktuell – Sendung 11.3.2026
Beitrag von Michele Trefogli (RSI), Marcel Niedermann und Remi Bütler (SRF) mit Raphael Rues (Insubrica Historica)
Diese rechtliche Gleichbehandlung war formal konsequent. Moralisch war sie eine Zumutung. Und genau das korrigiert das Parlament jetzt, mit einem Abstand von acht Jahrzehnten zu den Ereignissen.
Das Tessin und die Grenze zur Ossola
Für das Tessin hat dieses Gesetzgebungsprojekt eine besondere Bedeutung. Die Grenze zur Ossola war zwischen 1943 und 1945 kein abstrakter Trennstrich auf der Landkarte. Sie war die Linie zwischen Besatzung und relativer Freiheit, zwischen Verfolgung und Zuflucht. Der Canton Ticino stand in dieser Zeit fast geschlossen auf Seiten der Partisanen: Die Bevölkerung half mit Waffen, Kleidern, Lebensmitteln und Geld. Die Presse berichtete wohlwollend. Einzelne Tessiner kämpften in den Reihen der Partigiani.

Im Herbst 1944 spitzte sich die Lage dramatisch zu. Nach dem Fall der Freien Republik Ossola Mitte Oktober suchten rund 10’000 Menschen Schutz in der Schweiz: 6’500 Zivilisten, 3’500 Partisanen, darunter 1’500 unterernährte Kinder — die sogenannten Kinder des «weissen Brots». Der Locarnese wurde zum Aufnahmegebiet einer Massenflucht.
Die Freie Republik Ossola selbst hatte von Ende September bis Mitte Oktober 1944 für rund vierzig Tage bestanden. In dieser kurzen Zeitspanne gelang es der provisorischen Regierung, den Postbetrieb wieder aufzubauen, das Schulsystem zu reorganisieren und die politische Gleichstellung von Mann und Frau einzuführen — Jahre bevor Frauen in Italien wahlberechtigt waren. Am 6. Oktober 1944 wurde Gisella Floreanini als erste Frau in der italienischen Geschichte mit einem Regierungsamt betraut.
Wer von der Rehabilitierung betroffen ist
Die Rehabilitierung betrifft direkt rund zwanzig Tessiner. Fünf bis zehn von ihnen haben aktiv in Partisanenverbänden gekämpft. Die übrigen rund neunzig Personen halfen vom Tessin aus: Sie leiteten Informationen weiter, versteckten Verfolgte, lieferten Material. Mindestens zehn von ihnen wurden vom Militärtribunal verurteilt, überwiegend vom Comando Territoriale 9b.

Die verhängten Strafen betrafen meist das schweizerische Militärstrafgesetzbuch: Schwächung der nationalen Verteidigung, Verschleuderung von Kriegsmaterial. Lindo Meraldi aus Ascona etwa wurde zur Wiedergutmachung verurteilt — für ein Paar Militärhosen und Schühen. Die Strafen waren überwiegend pekuniärer Natur, doch es gab auch Haftstrafen von einigen Tagen bis zu mehreren Wochen oder Monaten.
Eine Ausnahme bildete Mario Rodoni aus Biasca (1912–1979), der 1945 massgeblich an der Rettung des Simplontunnels beteiligt war, den die Deutschen zur Zerstörung vorbereitet hatten.
Das Muster: Forschung vor Parlament
Das Gesetzgebungsprojekt steht nicht allein. Es reiht sich in eine Serie parlamentarischer Rehabilitierungen ein, die in den letzten fünfundzwanzig Jahren vorangetrieben wurden. 2009 wurden die rund 800 Schweizer rehabilitiert, die zwischen 1936 und 1939 im Spanischen Bürgerkrieg auf republikanischer Seite gekämpft hatten — darunter etwa dreissig Tessiner und mindestens zehn Personen, die später in der Ossola-Bewegung eine Rolle spielten. Mehr als 200 von ihnen waren bei ihrer Rückkehr verurteilt worden.

Die parlamentarische Initiative von Paul Rechsteiner aus dem Jahr 2006 hatte ursprünglich auch die Résistance-Kämpfer eingeschlossen. Das Parlament entschied sich damals, die Rehabilitierung auf die Spanienkämpfer zu beschränken — mit dem Argument, die historische Forschung zu den Résistance-Freiwilligen sei noch unzureichend.
Diese Lücke schloss Peter Huber 2020 mit seiner Studie “In der Résistance. Schweizer Freiwillige auf der Seite Frankreichs (1940–1945)” (Chronos Verlag). Huber rekonstruierte das prosopografische Profil von 466 Schweizer Freiwilligen, gestützt auf die Militärarchive in Paris-Vincennes und das Bundesarchiv in Bern. Rund neunzig von ihnen wohnten zum Zeitpunkt ihrer Einberufung in der Résistance tatsächlich in der Schweiz. Für diese Personengruppe schätzt Huber die Zahl der Militärgerichtsurteile auf zwanzig bis dreiundzwanzig.
Das Muster, das sich durch alle diese Fälle zieht, ist erkennbar: Historische Forschung schafft die sachliche Grundlage, parlamentarische Initiativen folgen. Ohne die Arbeit der Forschung — die Bergier-Kommission, Hubers Studie, die Beiträge von Renata Broggini, Marino Viganò und Adriano Bazzocco für den Tessin — hätte das Parlament keine gesicherte Basis gehabt.
Zu spät — und trotzdem nicht bedeutungslos
Alle Personen, die von der Rehabilitierung direkt betroffen wären, sind verstorben. Die Jüngsten unter ihnen wurden um 1920 geboren. Die Rehabilitierung kommt also zu spät für jene, an die sie sich richtet. Das ist keine Kleinigkeit.
Dennoch ist sie nicht folgenlos. Alle bisherigen Rehabilitierungsprojekte haben eine rechtlich analoge Formel verwendet: Die damaligen Verurteilungen seien «formal legitim» gewesen, entsprächen aber nicht mehr dem «heutigen Rechtsempfinden». Damit wird nicht gesagt, die damaligen Richter hätten falsch entschieden. Es wird gesagt, dass sich der normative Rahmen verändert hat.
Renegaten an der Südgrenze
Die Tessiner Widerstandskämpfer im Licht von Geissbühlers Freiheitsdenken – und was die Rehabilitierung bedeutet. Simon Geissbühler, Schweizer Botschafter in Israel und promovierter Politologe, legt in seinem Buch Der eigenen Stimme folgen –…
Für das Tessin, dessen Grenze zur Ossola in jenen Jahren alles andere als eine blosse Verwaltungsgrenze war, setzt das ein Zeichen. Die Menschen, die damals halfen — die Informationen weitergaben, Partisanen versteckten, Material beschafften — waren keine Helden im emphatischen Sinn. Sie waren grösstenteils gewöhnliche Personen, die in ausserordentlichen Umständen konkrete Entscheidungen trafen. Das öffentlich anzuerkennen, auch achtzig Jahre danach, ist kein blosser Formalakt.